Sonderpädagogischer Dienst

Jedes Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) hat einen Sonderpädagogischen Dienst. Der Sonderpädagogische Dienst der Haselsteinschule besteht aus Sonderpädagogen, die gleichzeitig an der Haselsteinschule unterrichten.
In der Regel beauftragen die Eltern in Zusammenarbeit mit der allgemeinen Schule oder dem Kindergarten den Sonderpädagogischen Dienst, wenn ein Kind umfassenden Unterstützungsbedarf beim Lernen zeigt.
Um den Sonderpädagogischen Dienst zu beauftragen, müssen die Eltern einen entsprechenden Antrag ausfüllen. Dies geschieht in der Regel in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften/ Erzieher*innen.

In der Regelschule findet zunächst eine sonderpädagogische Beratung der Eltern und Lehrkräfte statt.

Im Anschluss kann eine genauere sonderpädagogische Überprüfung notwendig werden.

Im Kindergarten findet direkt eine sonderpädagogische Überprüfung statt.

Sonderpädagogische Beratung

Die allgemeine Schule wird im Prozess der sonderpädagogischen Beratung vom Sonderpädagogischen Dienst unterstützt. Die sonderpädagogische Beratung und Unterstützung befasst sich mit dem einzelnen Kind und findet in der allgemeinen Schule statt. Die Erziehungsberechtigten werden im Prozess der Beratung und Unterstützung kontinuierlich beteiligt.
Für die Beratung und Unterstützung kommt die Lehrkraft der Sonderpädagogik an die allgemeine Schule. Durch Beobachtungen im Unterricht, diagnostische Aufgaben und Gespräche mit dem Kind, mit Lehrkräften und Erzieher*innen wird die aktuelle Lernsituation eingeschätzt. Gemeinsam wird dann versucht, eine passende Unterstützung für das Kind zu finden, damit dieses wieder erfolgreich lernen kann. Ziel ist eine kooperative Bildungsplanung, die das Kind stärkt, das Umfeld optimiert und erfolgreiches Lernen unterstützt.

Links:
- Sonderpädagogische Beratung

- Antrag auf sonderpädagogisches Beratung

Sonderpädagogische Überprüfung

Sollte eine sonderpädagogische Beratung nicht ausreichen, um dem Bildungsanspruch des Kindes in der allgemeinen Schule gerecht zu werden, kann eine Sonderpädagogische Überprüfung beantragt werden. Dies ist dann notwendig, wenn zum Beispiel aufgrund von Entwicklungsproblemen länger andauernde und umfassende Anhaltspunkte für einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vorliegen. In der Regel beantragen die Eltern über die Schulleitung der besuchten/zugeordneten Schule die Prüfung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot beim Staatlichen Schulamt.
Für die Überprüfung kommt die Lehrkraft der Sonderpädagogik an die allgemeine Schule oder in den Kindergarten. Die Beobachtung im Unterricht/ Kindergarten, diagnostische Erhebungen in der Einzelsituation mit dem Kind und Gespräche mit Lehrkräften und Erzieher*innen sind grundlegend bei einer sonderpädagogischen Überprüfung. Für uns ist ein ganzheitlicher Blick auf das Kind von großer Bedeutung. Im Anschluss werden die Ergebnisse und die Empfehlung aus der Sonderpädagogischen Überprüfung gemeinsam mit den Eltern und Lehrkräften besprochen.
Wenn ein sonderpädagogischer Bildungsanspruch besteht, kann dieser inklusiv in der Regelschule oder am SBBZ (z.B. Haselsteinschule) eingelöst werden.

Links:
- Inklusion Haselsteinschule
- Inklusion Schulamt

Die Lehrkraft der Sonderpädagogik unterstützt die Eltern bei der Entscheidungsfindung. Ziel ist es, einen geeigneten Lernort für das Kind zu finden, an dem es erfolgreich lernen kann. Der sonderpädagogische Bildungsanspruch ist in jedem Fall zeitlich befristet und kann im gegebenen Fall verlängert werden.

Links:
- Sonderpädagogische Überprüfung
- Antrag auf sonderpädagogische Überprüfung

Bei Fragen können Sie sich jederzeit telefonisch (07195 / 179 509) oder per Mail (Rektorat.SBBZHaselstein@winnenden.de) in der Haselsteinschule melden.