Jedes
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) hat einen
Sonderpädagogischen Dienst. Der Sonderpädagogische Dienst der
Haselsteinschule besteht aus Sonderpädagogen, die gleichzeitig an der
Haselsteinschule unterrichten.
In der Regel beauftragen die Eltern in Zusammenarbeit mit der allgemeinen
Schule oder dem Kindergarten den Sonderpädagogischen Dienst, wenn ein Kind
umfassenden Unterstützungsbedarf beim Lernen zeigt.
Um den Sonderpädagogischen Dienst zu beauftragen, müssen die Eltern einen
entsprechenden Antrag ausfüllen. Dies geschieht in der Regel in
Zusammenarbeit mit den Lehrkräften/ Erzieher*innen.
In der Regelschule findet zunächst eine sonderpädagogische Beratung der
Eltern und Lehrkräfte statt.
Im Anschluss kann eine genauere sonderpädagogische Überprüfung notwendig
werden.
Im Kindergarten findet direkt eine sonderpädagogische Überprüfung statt.
Sonderpädagogische Beratung
Die
allgemeine Schule wird im Prozess der sonderpädagogischen Beratung vom
Sonderpädagogischen Dienst unterstützt. Die sonderpädagogische Beratung und
Unterstützung befasst sich mit dem einzelnen Kind und findet in der
allgemeinen Schule statt. Die Erziehungsberechtigten werden im Prozess der
Beratung und Unterstützung kontinuierlich beteiligt.
Für die Beratung und Unterstützung kommt die Lehrkraft der Sonderpädagogik an
die allgemeine Schule. Durch Beobachtungen im Unterricht, diagnostische
Aufgaben und Gespräche mit dem Kind, mit Lehrkräften und Erzieher*innen wird
die aktuelle Lernsituation eingeschätzt. Gemeinsam wird dann versucht, eine
passende Unterstützung für das Kind zu finden, damit dieses wieder erfolgreich
lernen kann. Ziel ist eine kooperative Bildungsplanung, die das Kind stärkt,
das Umfeld optimiert und erfolgreiches Lernen unterstützt.
Links:
- Sonderpädagogische Beratung
- Antrag auf sonderpädagogisches Beratung
Sonderpädagogische Überprüfung
Sollte
eine sonderpädagogische Beratung nicht ausreichen, um dem Bildungsanspruch
des Kindes in der allgemeinen Schule gerecht zu werden, kann eine
Sonderpädagogische Überprüfung beantragt werden. Dies ist dann notwendig,
wenn zum Beispiel aufgrund von Entwicklungsproblemen länger andauernde und
umfassende Anhaltspunkte für einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches
Bildungsangebot vorliegen. In der Regel beantragen die Eltern über
die Schulleitung der besuchten/zugeordneten Schule die Prüfung des Anspruchs
auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot beim Staatlichen Schulamt.
Für die Überprüfung kommt die Lehrkraft der Sonderpädagogik an die allgemeine
Schule oder in den Kindergarten. Die Beobachtung im Unterricht/ Kindergarten,
diagnostische Erhebungen in der Einzelsituation mit dem Kind und Gespräche
mit Lehrkräften und Erzieher*innen sind grundlegend bei einer
sonderpädagogischen Überprüfung. Für uns ist ein ganzheitlicher Blick auf das
Kind von großer Bedeutung. Im Anschluss werden die Ergebnisse und die
Empfehlung aus der Sonderpädagogischen Überprüfung gemeinsam mit den Eltern
und Lehrkräften besprochen.
Wenn ein sonderpädagogischer Bildungsanspruch besteht, kann dieser inklusiv
in der Regelschule oder am SBBZ (z.B. Haselsteinschule) eingelöst
werden.
Links:
-
Inklusion Haselsteinschule
- Inklusion Schulamt
Die Lehrkraft der Sonderpädagogik unterstützt die Eltern bei der
Entscheidungsfindung. Ziel ist es, einen geeigneten Lernort für das Kind zu
finden, an dem es erfolgreich lernen kann. Der sonderpädagogische
Bildungsanspruch ist in jedem Fall zeitlich befristet und kann im gegebenen
Fall verlängert werden.
Links:
- Sonderpädagogische Überprüfung
- Antrag auf sonderpädagogische Überprüfung
Bei
Fragen können Sie sich jederzeit telefonisch (07195 / 179 509) oder per Mail
(Rektorat.SBBZHaselstein@winnenden.de) in
der Haselsteinschule melden.
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