Inklusion

Kinder mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Lernen können entweder die Stammschule (SBBZ Haselsteinschule) oder eine allgemeinbildende Schule (Grundschule/Gemeinschaftsschule/Realschule) besuchen. Dort werden sie gemeinsam mit Kindern ohne sonderpädagogischen Bildungsanspruch in einer Klasse gleichberechtigt unterrichtet. Die Beschulung in einer allgemeinbildenden Schule wird Inklusion genannt.
 
Die Kolleginnen und Kollegen der Regelschule werden dabei durch Sonderschullehrkräfte der Haselsteinschule bei der Differenzierung der Lernangebote und bei der Förderplanung unterstützt. Ziel ist es, in diesem Lehrerteam ein Konzept zu erarbeiten, um das gemeinsame Lernen für alle Schüler und Schülerinnen gewinnbringend zu gestalten. So unterrichten die Sonderschullehrkräfte beispielsweise gemeinsam mit den Regelschullehrkräften, fördern individuell, wo es notwendig ist, und beraten in Bildungsfragen und bei Fragen zur weiteren Schullaufbahn. Denn für die inklusiv beschulten Kinder gilt auch an der allgemeinbildenden Schule der Bildungsplan der Förderschule, der sich an individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten des einzelnen Kindes orientiert.

 
Weitere Informationen zur schulischen Inklusion:
 
Flyer zur Inklusion (Schulamt)

 
Begleitstelle Inklusion Schulamt