Kinder
mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
im Förderschwerpunkt Lernen können entweder die Stammschule (SBBZ
Haselsteinschule) oder eine allgemeinbildende Schule
(Grundschule/Gemeinschaftsschule/Realschule) besuchen. Dort werden sie
gemeinsam mit Kindern ohne sonderpädagogischen Bildungsanspruch in einer
Klasse gleichberechtigt
unterrichtet. Die Beschulung in einer allgemeinbildenden Schule wird
Inklusion genannt.
Die Kolleginnen und Kollegen der Regelschule werden dabei durch
Sonderschullehrkräfte der Haselsteinschule bei der Differenzierung der
Lernangebote und bei der Förderplanung unterstützt. Ziel ist es, in diesem
Lehrerteam ein Konzept zu erarbeiten, um das gemeinsame Lernen für alle
Schüler und Schülerinnen gewinnbringend zu gestalten. So unterrichten
die Sonderschullehrkräfte beispielsweise
gemeinsam mit den Regelschullehrkräften, fördern individuell, wo es
notwendig ist, und
beraten in Bildungsfragen und bei Fragen zur weiteren Schullaufbahn.
Denn für die inklusiv beschulten Kinder gilt auch an der allgemeinbildenden
Schule der Bildungsplan der Förderschule, der sich an individuellen
Bedürfnissen und Fähigkeiten des einzelnen Kindes orientiert.
Weitere Informationen zur schulischen Inklusion:
Flyer zur Inklusion (Schulamt)
Begleitstelle
Inklusion Schulamt
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